Wie können wir Ihnen helfen?
Streitbeilegung
Nach § 47a Telekommunikationsgesetz besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur einzuleiten, wenn es zwischen dem Teilnehmer und der dtms GmbH zum Streit darüber kommt, ob gegenüber dem Teilnehmer gegenüber eine Verpflichtung erfüllt wurde, die sich auf die Bedingungen oder die Ausführung der Verträge über die Bereitstellung des Netzes oder der Dienste bezieht und mit folgenden Regelungen zusammenhängt: §§ 43a, 43b, 45 bis 46 oder den auf Grund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen und § 84 oder der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 32), in ihrer aktuellen Fassung, kann der Teilnehmer bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. Hierzu muss ein Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt werden. Der Antrag ist zu richten an:
Bundesnetzagentur Ref. 216, Schlichtungsstelle
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefax 030 224 80518
Nähere Details zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de.
Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission
Zur Beilegung von Streitigkeiten hält die EU-Kommission eine Internetplattform („OS-Plattform“) vor, welche für Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet worden ist. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
FAQ
dtms auf der Abrechnung - Häufige Fragen
Was habe ich über meinen Festnetzanschluss bezahlt?
Wenn Sie eine Abbuchung von dtms auf Ihrer Telefonrechnung haben und Sie gerne wissen möchten, was Sie genau über Ihren Festnetzanschluss bezahlt haben, dann haben Sie unter rechnungsinfo.de die Möglichkeit, Einzelheiten zu Ihren Verbindungen anzusehen. Hier bekommen Sie sowohl eine Übersicht zu Ihren PayByte-Verbindungen als einen Übersicht über Ihre Einzelverbindungen.
Was ist der Unterschied zwischen technischem Dienstleister und einem Diensteanbieter?
Diensteanbieter sind Firmen, die gegen Gebühr bestimmte Dienste oder Dienstleistungen anbieten. Diese Gebühren werden dann von einem technischen Dienstleister eingezogen. Die Technischen Dienstleister buchen also nur den Betrag ab und sind nicht für die Inhalte der jeweiligen Nachrichten und Dienste verantwortlich.
Wer zieht über meine Telefonrechnung Beträge von mir ein?
Über die Systeme der dtms können Anbieter Ihre kostenpflichtige Dienste über die jeweilige Telefonrechnung einziehen lassen. Beziehen Sie zum Beispiel telefonische Beratungs- oder Supportleistungen, zieht dtms den Abrechnungsbetrag über Ihre Telefonrechnung ein.
Wo kann ich mir Einzelheiten zu Verbindungen ansehen?
Sie haben Fragen zu einer oder mehreren Einzelverbindungen? Wenn Sie Einzelheiten zu Einzelverbindungen ansehen möchten, haben Sie bei Verbindungen über dtms auf rechnungsinfo.de die Möglichkeit eine Übersicht Ihrer PayByte-Verbindungen und Einzelverbindungen zu generieren.
Ich möchte die Kontaktdaten des zuständigen Diensteanbieters. Wie erhalte ich diese?
Sie möchten Ihr Geld zurück oder möchten Kontakt mit dem zuständigen Diensteanbieter aufnehmen? Füllen Sie dazu bitte das Kontaktformular aus und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Was bedeutet "Bezahlen über die Telefonrechnung"?
Viele Dienste und Dienstleistungen lassen sich mittlerweile über die Telefonrechnung bezahlen. Denken Sie dabei an Premium-Beratungsleistungen wie IT-Support, Anwaltsberatung oder auch Unterhaltung. Bezahlen über die Telefonrechnung heißt letztendlich, dass diese Dienstleistungen über Ihre Telefonrechnung abgerechnet werden.
Ich kann mich nicht erinnern, einen Premiumdienst genutzt zu haben. Was mache ich jetzt?
Falls Sie eine Abbuchung haben, aber nicht wissen was diese Abbuchung genau beinhaltet, können Sie unter rechnungsinfo.de für Einzelverbindungen eine Übersicht generieren. Für weitere Einzelheiten bitten wir Sie, das Kontaktformular auszufüllen.